Mit der Buchhaltung fängt (fast alles) an...

Die Erstellung der Finanzbuchhaltung bedeutet für viele Unternehmer eine lästige Pflicht. Aber neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung der Geschäftsvorfälle und der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann eine sorgfältig erstellte Finanzbuchhaltung wertvolle Dienste zur Steuerung des Unternehmens leisten:

  • Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist nur so gut wie das zugrunde liegende Zahlenmaterial. Es ist also wichtig, dass die Buchungsvorfälle periodengerecht erfaßt werden. Auch sollten die Abschreibungen unterjährig eingebucht werden, damit das Ergebnis der Buchhaltung dem künftigen Ergebnis des Jahresabschlusses möglichst entspricht.
  • Für die immer wichtiger werdende betriebswirtschaftliche Beratung stellt die Buchhaltung die wichtigste Zahlenbasis dar. Jede sorgfältig erstellte Unternehmensplanung benötigt exakte und sichere Grundwerte; eben die aus der Finanzbuchhaltung.
  • Ebenso kann das Mahnwesen im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung eingerichtet werden. Durch die Offene-Posten-Buchhaltung ist der Unternehmer in der Lage, seine Forderungen nach Dauer zu überwachen und die erforderlichen Mahnläufe abzurufen.
  • Schließlich ist auch die Kostenrechnung ein geeignetes Instrument, innerbetriebliche Prozesse besser überwachen zu können. Sei es bei einem Filialist zu Überwachung der Teilergebnisse, sei es innerhalb eines Betriebes zur Erstellung eines Betriebsabrechnungsbogens.

In allen Fällen können wir durch eine maßgeschneiderte individuelle Lösung für Sie optimalen Nutzen aus der Finanzbuchhaltung ziehen. Es kommt halt nur auf das Know-how und die geeigneten Werkzeuge an.

Lohnbuchhaltung und was dazu gehört...

Die Erstellung der Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens stellt für uns eine wichtige Dienstleistung dar.
Dabei wird häufig übersehen, wie komplex die vollständige Bearbeitung der Lohnabrechnungen ist. Neben der eigentlichen Abrechnung des Lohns für den Arbeitnehmer gehört dazu noch die Lohnsteuer-Voranmeldung, die Beitragsnachweise zu den Krankenkassen und die Meldungen an die Berufsgenossenschaften. Hinzu kommt ein umfangreiches Bescheinigungswesen und die Wahrnehmung der Interessen des Mandanten bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Sozialversicherungs-Prüfungen.