Steuererklärungen für Arbeiter, Angestellte und Beamte
Es gibt Steuerpflichtige (z. B. Arbeitnehmer), die auf Grund Ihrer individuellen Situation jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (= Pflichtveranlagung). Andere Steuerpflichtige können selbst entscheiden, ob eine Steuererklärung abgegeben werden soll oder nicht (=Antragsveranlagung).
In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass z. B. ein Arbeitnehmer aus Unwissenheit, aus Furcht vor dem Finanzamt oder aus sonstigen Gründen keine Steuererklärung abgibt, obwohl er sogar einen Rückerstattungsanspruch von einigen Hundert oder manchmal sogar von einigen Tausend Euro zu erwarten hätte.
Da das deutsche Steuerrecht mittlerweile so kompliziert geworden ist, dass man als normaler Steuerpflichtiger kaum noch abschätzen kann, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, haben wir nachfolgend einige Fallbeispiele aufgelistet, die steuerlich relevant sein können und in der Praxis häufig zu einer Steuerrückerstattung beitragen:
- Handwerkerrechnungen über Reparaturen oder Modernisierungen (z.B. Badrenovierung, Heizungswartung, Kaminkehrerleistungen, Gartenarbeiten)
- Jahresabrechnungen der Verwalter für Eigentümer und Mieter
- Nebenkostenabrechnungen der Vermieter
- Kosten für Hilfe im Haushalt (z.B. Putzen, Bügeln, Kochen)
- Aufwendungen für die Pflege alter Menschen
- Kosten für die Betreuung von Kindern
- Kosten im Zusammenhang mit Scheidung
- Beerdigungskosten
- Krankheitskosten auch für Familienangehörige (z.B. Medikamente, Praxisgebühren, Brille, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktiker, Kuren, Zahnarzt)
- Unterhaltsleistungen an Verwandte im In- oder Ausland (z.B. geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern, Großeltern)
- Aufwendungen wegen Behinderung
- Steuerberatungskosten
- Spenden
- Riester Rente
- Rürup Rente
- Zahlungen an Versicherungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Pflegeversicherung, Kfz-Versicherung, private Rentenversicherungen, Unfallversicherung)
- Aufwendungen für Fortbildungen
- Beiträge zu Gewerkschaften
- Doppelte Haushaltsführung
- Arbeitszimmer bei Lehrern bzw. Außendienstmitarbeitern
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Unfallkosten
- Aufwendungen für Arbeitskleidung
- Bewerbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Portokosten)
- Aufwendungen für Arbeitsmittel (z.B. Berufskleidung, Fachliteratur, PC)
- Schulgeldzahlungen an Ersatz- bzw. Ergänzungsschulen
- Kindergeldangelegenheiten
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine beispielhafte und keine vollständige Darstellung ist. Sofern zumindest ein paar der oben beschriebenen Beispiele auf Sie zutreffen, empfehlen wir Ihnen: Lassen Sie sich bei uns beraten!
